Aus aktuellem Anlaß

Im November 2009 hatte die Staatsanwaltschaft Stendal ein Ermittlungsverfahren gegen mich eingeleitet. Routinemäßig war dazu die Aufhebung meiner Immunität beantragt worden.

Ich hatte zu diesem Zeitpunkt aufgrund eigenen Versehens die Steuererklärung für das Jahr 2007 noch nicht abgegeben. Dies habe ich umgehend erledigt. Ich war jedoch meinen steuerlichen Verpflichtungen dadurch nachgekommen, dass ich regelmäßig Vorauszahlungen an das Finanzamt abgeführt habe, welche meine tatsächliche Steuerschuld betragsmäßig erheblich überstiegen haben.

Inzwischen habe ich den Steuerbescheid erhalten, der eine Rückzahlung durch das Finanzamt ausweist. Daraufhin hat die Staatsanwaltschaft mitgeteilt, dass das Verfahren mangels Tatverdacht eingestellt wurde. Dies wird im allgemeinen Sprachgebrauch auch als Einstellung wegen erwiesener Unschuld bezeichnet.

Gleichwohl werde ich den formalen Fragen in Zukunft größere Sorgfalt entgegen bringen.

Mit der Einstellung des Verfahrens besteht auch meine Immunität unverändert fort. Gemeinsam mit vielen Abgeordnetenkolleginnen und -kollegen auch aus den anderen Fraktionen würde ich aber auf dieses vermeintliche Privileg eines Politikers gerne verzichten.

Und abschließend noch etwas: ich fühle mich seit 14 Jahren mit meiner Familie in Möser sehr wohl. Ich habe keinen weiteren Wohnsitz.

Warum am Tag der Bürgermeister-Stichwahl in Burg ein solcher Artikel voller falscher Behauptungen veröffentlicht wurde, sei dahingestellt. Die grundlegende journalistische Tugend einer seriösen Recherche ist hier jedoch völlig missachtet worden.

Ich werde jedenfalls auch in Zukunft in der Politik mit guten Argumenten für meinen Standpunkt werben. Aber wem die Argumente ausgehen, der versucht es offensichtlich mit anderen Methoden.


Matthias Graner

 

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